25 lfm vertikale Maulwurfsperre - Maulwurfbekämpfung - MolEX-F gegen den Maulwurf auf dem Sportplatz
Anzahl | Stückpreis | Grundpreis |
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Bis 1 |
212,50 €*
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8,50 €* / 1 lfdm |
Bis 2 |
197,50 €*
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7,90 €* / 1 lfdm |
Bis 3 |
192,50 €*
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7,70 €* / 1 lfdm |
Bis 8 |
182,25 €*
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7,29 €* / 1 lfdm |
Bis 16 |
180,00 €*
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7,20 €* / 1 lfdm |
Ab 17 |
177,50 €*
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7,10 €* / 1 lfdm |
Versandkostenfrei
Lieferzeit 5 Werktage
MolEX-F - senkrechte Maulwurfsperre für Garten und Sportplatz. Maulwurfsperre vertikal für den nachträglichen Einbau. Hält den Maulwurf vom Sportplatz fern.
Wir liefern unsere vertikale Maulwurfsperre MolEX-F seit 2001. Nutzen Sie unsere Erfahrung! Fordern Sie unsere Referenzliste an!
Oder schauen Sie sich mal auf unserer Website www.maulwurfsperre.de um!
Spitznoppen-Folie 500 g/m² HDPE
- Rollenlänge 25 lfdm - Folienhöhe 0,55 m
- Farbe schwarz, UV-stabilisiert
- Dicke 6 mm
- mit Spitznoppen
- bedingt wurzelfest ( bei z.B. Bambus nicht geeignet)
Diese Spitznoppenfolie mag der Maulwurf gar nicht. Aufgrund seines Raubtiergebisses kann er sie nicht durchnagen.
Sie sehen auf dem Start-Foto im Vordergrund übrigens auch die Wühlgänge einer Wühlmaus, die vergeblich versucht hat nach links zu kommen.
Fordern Sie unsere Referenzliste an. Über 15 Jahre Erfahrung.
Mögliche Einsatzgebiete
Sportanlagen
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Parkanlagen
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Privat
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Verlegeanleitung
Die Spitznoppen-Folie wird senkrecht eingebaut.
Da Maulwürfe in der Regel nicht mehr als 50cm tief graben, reicht die Folienhöhe von 55 cm aus. Die Oberkante der Folie wird eben unterhalb der Rasenebene eingebaut.
Die Folie ist bedingt wurzelfest, hält aber die Rasenwurzeln etc. erfolgreich von Beeten fern.
Bei Sportplätzen lohnt sich der Einsatz einer Grabenfräse, wie sie für die Kabelverlegung verwendet wird. Die Sperre sollte etwa 30cm vom Rand der Laufbahn entfernt eingebaut werden, damit die Laufbahn nicht durch direkt an der Sperre aufgeworfene Maulwurfshaufen verschmutzt wird.
Zum Schneiden verwendet man ein starkes Teppichmesser.
Die Überlappung der Rollen-Enden sollte etwa 15cm betragen. Überlappung so sichern, dass der Erddruck die Enden dauerhaft zusammen presst.
Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind gesetzlich verpflichtet, die folgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern und insbesondere von Privathaushalten unentgeltlich zurückzunehmen:
- Transportverpackungen (Verpackungen, welche die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind - etwa Paletten, Folien, Kartonagen für Sammelgut etc.)
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (v.a. Großmengenverpackungen)
- Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist und
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Pflanzenschutzmittel, Öle, flüssige Brennstoffe sowie sonstige ölbürtige Produkte und Gemische von Diphenylmethan-4-4‘-diisocyanat)
Auch bei Lieferung dieses Produkts anfallendes Verpackungsmaterial wird von uns unentgeltlich zurückgenommen.
Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.
Endverbraucher können das bei der Lieferung anfallende Verpackungsmaterial am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben.